Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig (spätestens alle 12 Monate) über die bei Ihrer Arbeit vorhandenen Brandgefahren und den vorhandenen Brandschutzeinrichtungen unterwiesen werden. Dies betrifft Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, Sprinkleranlagen), Alarmmelder, Verhalten im Gefahrfall (Kenntnis von Flucht- und Rettungswegen, Vorgehen bei Gebäuderäumung, Kenntnis der Sammelstelle, etc.).
Mitarbeiter sind verpflichtet an den Schulungsmaßnahmen teilzunehmen. Das Seminar „Regelmäßige Unterweisung zum Brandschutz“ bietet Ihnen die Möglichkeit dieser Verpflichtung nachzukommen.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen in Unternehmen, Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen, etc.
Inhalte:
Aufbau der Rettungskette (Aufbau eines Notrufs, Brandverhütung, Brand- und Rauchentwicklung)
Aufbau eines Flucht- und Rettungsplans
Löscheinrichtungen und deren Kennzeichnung
Meldeeinrichtungen und deren Kennzeichnung
Verhalten im Brand- und Gefahrenfall
Handhabung von Feuerlöschern und Verhaltensregeln beim Löscheinsatz
Gesetzliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz § 10
Arbeitsstättenregel ASR 2.2.
Arbeitsstättenregel ASR 2.3.
DGUV-V1 Grundsätze der Prävention