Regelmäßige Unterweisung zum Brandschutz

 

Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig (spätestens alle 12 Monate) über die bei Ihrer Arbeit vorhandenen Brandgefahren und den vorhandenen Brandschutzeinrichtungen unterwiesen werden. Dies betrifft Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, Sprinkleranlagen), Alarmmelder, Verhalten im Gefahrfall (Kenntnis von Flucht- und Rettungswegen, Vorgehen bei Gebäuderäumung, Kenntnis der Sammelstelle, etc.).

Mitarbeiter sind verpflichtet an den Schulungsmaßnahmen teilzunehmen. Das Seminar „Regelmäßige Unterweisung zum Brandschutz“ bietet Ihnen die Möglichkeit dieser Verpflichtung nachzukommen.

Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen in Unternehmen, Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen, etc.

Inhalte:

Aufbau der Rettungskette (Aufbau eines Notrufs, Brandverhütung, Brand- und Rauchentwicklung)

Aufbau eines Flucht- und Rettungsplans

Löscheinrichtungen und deren Kennzeichnung

Meldeeinrichtungen und deren Kennzeichnung

Verhalten im Brand- und Gefahrenfall

Handhabung von Feuerlöschern und Verhaltensregeln beim Löscheinsatz

Gesetzliche Grundlagen:

Arbeitsschutzgesetz § 10

Arbeitsstättenregel ASR 2.2.

Arbeitsstättenregel ASR 2.3.

DGUV-V1 Grundsätze der Prävention