In diesem Seminar wird die regelmäßige Auffrischung der Brandschutzhelfer geschult. Die Kenntnisse im Bereich Brandschutz werden aufgefrischt und Ihr Wissen auf den aktuellen Stand gebracht. Gemäß der DGUV I – 205-023 soll die Auffrischung alle 3 – 5 Jahre erfolgen. Allerdings ist dieser Intervall bei wesentlichen Änderungen (Änderungen im Brandschutz, Veränderung der baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten, Brandfall) zu verkürzen.
- Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen in Unternehmen, Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen, die die Funktion des Brandschutzhelfers bereits bekleiden
- Inhalte:
Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Pflichten
Aufgaben des Brandschutzhelfers
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall
Handhabung von Feuerlöschern und Verhaltensregeln beim Löscheinsatz
Erfahrungsaustausch
Löschübung am Brandsimulator
- Gesetzliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz § 10
Arbeitsstättenregel ASR 2.2.
Arbeitsstättenregel ASR 2.3.
DGUV-V1 Grundsätze der Prävention
DGUV-V205-023